Erklärung zur Barrierefreiheit
Entwurf – noch nicht freigegeben
Dieser Text ist ein Entwurf zur Abstimmung und gilt noch nicht. Mit [OFFEN: …] markierte Stellen werden vor der Freigabe ergänzt.
Die KERRES Catering GmbH bietet unter kerres24.eu eine Online-Bestellung für küchenfertige Menüs an. Diese Erklärung beschreibt nach § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), wie die Dienstleistung barrierefrei nutzbar ist.
Geltungsbereich
Die Erklärung gilt für die öffentlich zugänglichen Seiten von kerres24.eu: Startseite, Menüseiten mit Bestellvorgang, persönliche Bestellübersicht sowie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und diese Erklärung. Der interne Bereich des KERRES-Teams ist nicht Teil der Dienstleistung für Verbraucher.
Beschreibung der Dienstleistung
Für einen Anlass, etwa Weihnachten, veröffentlicht KERRES ein Menü mit Gerichten zum Abholen oder Liefern. Bestellt wird ohne Kundenkonto in drei Schritten:
- Gerichte auswählen: Jedes Gericht zeigt Beschreibung, Portionsgröße, Preis, Pfand sowie Allergene und Zusatzstoffe als Text. Die Menge wird über beschriftete Schaltflächen oder eine Vorauswahl für eine Personenzahl festgelegt.
- Angaben machen: Abholung oder Lieferung, Kontaktdaten, gegebenenfalls Anschrift, Verzehrtag und Zahlart.
- Prüfen und bestellen: Die Prüfübersicht zeigt alle Positionen und Beträge; erst der Knopf „Zahlungspflichtig bestellen“ sendet die Bestellung ab.
Danach erscheint die Bestellübersicht, und eine Bestätigung kommt per E-Mail. Die Übersicht bleibt bis zur Anonymisierung der Bestellung, zwölf Monate nach dem Ausgabetag, über den Link in der E-Mail abrufbar und lässt sich drucken.
Bestellungen nimmt das KERRES-Team auch telefonisch unter 02405 499 6 499 entgegen.
Wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt
Maßstab sind die Anforderungen der Verordnung zum BFSG, umgesetzt nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, bzw. der Norm EN 301 549. Im Einzelnen:
- Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar; der Fokus ist sichtbar. Ein Link „Zum Inhalt springen“ führt an der Kopfzeile vorbei.
- Die Seiten sind mit Überschriften, Listen und Landmarken gegliedert und als deutschsprachig ausgezeichnet.
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen. Fehler werden als Text am jeweiligen Feld gemeldet und mit dem Feld verknüpft; der Fokus springt zum ersten fehlerhaften Feld, nach einer Ablehnung beim Absenden zur Meldung.
- Änderungen ohne Seitenwechsel, etwa im Warenkorb, bei der Prüfung der Postleitzahl oder bei der Vorauswahl, werden Screenreadern angesagt.
- Allergene, Zusatzstoffe, Pfand und Hinweise stehen als Text, nicht nur als Symbol oder Farbe.
- Texte, Eingabefelder und Bedienelemente haben ausreichenden Kontrast. Die Seiten lassen sich bis 200 % vergrößern und passen sich schmalen Bildschirmen bis 320 Pixel Breite an, ohne dass Inhalte verloren gehen; nur die Leiste mit den Rubriken lässt sich dann seitlich verschieben.
- Es gibt keine Zeitbegrenzung innerhalb des Bestellvorgangs außer dem Bestellschluss des Menüs, kein CAPTCHA und keine automatisch startenden Animationen; die Einstellung „Bewegung reduzieren“ des Systems wird beachtet.
- Der Warenkorb bleibt beim Neuladen der Seite erhalten. Lehnt der Server eine Bestellung ab oder bricht beim Absenden die Verbindung ab, bleiben die Eingaben erhalten.
- Die Bestellbestätigung per E-Mail enthält alle Angaben auch als reinen Text; die Bedingungen liegen als Textdatei bei.
Stand der Vereinbarkeit
[OFFEN: Stand nach der Go-live-Prüfung mit axe DevTools und Tastatur-Durchlauf (QA-01) eintragen: „vollständig vereinbar“ oder „teilweise vereinbar“ mit den Einschränkungen im nächsten Abschnitt]
Bekannte Einschränkungen
[OFFEN: Einschränkungen aus der Go-live-Prüfung (QA-01) eintragen oder den Abschnitt mit „keine bekannt“ abschließen]
Rückmeldung und Kontakt
Hinweise auf Barrieren nimmt KERRES gern entgegen: per E-Mail an info@kerres.eu oder telefonisch unter 02405 499 6 499. Inhalte, die nicht barrierefrei nutzbar sind, stellt KERRES auf Anfrage in anderer Form bereit; Bestellungen sind bis zum Bestellschluss auch telefonisch möglich.
Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Überwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg. [OFFEN: Anschrift vor der Veröffentlichung prüfen]
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung von KERRES und dem technischen Betreiber. [OFFEN: Datum der Prüfung]
Stand: 2026-10-15-entwurf